Informationen der Öffentlichkeit

Firma: InterHygiene GmbH
Betreiber: Herr Sven Rieder und Herr Harald Rieder
Adresse (Betriebsbereich): Neufelder Str. 30, 27472 Cuxhaven
Gemarkung / Flur / Flurstück: Gemarkung: Cuxhaven / Flur: 2 / Flurstücke: 241, 243/17
E-Mail: info@interhygiene.de
Telefon: 04721 / 7340-0

Die Interhygiene GmbH in Cuxhaven wurde 1994 gegründet und produziert sowie entwickelt seitdem Desinfektionsmittel (Biozide) und weitere Reinigungsmittel (immissionsschutzrechtlich genehmigter Betrieb).

Aufgrund der Überschreitung der Mengenschwellen gem. Anhang l der 12. BImSchV bei der Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen wird der Betrieb als Betriebsbereich der unteren Klasse eingestuft (§2 der 12.BImSchV). Der Betriebsbereich ist als solcher gem. §7 der 12. BImSchV der zuständigen Behörde angezeigt (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven).

Am Standort werden Rohstoffe in flüssiger und fester Form angeliefert, zwischengelagert und nach der Produktion in Form von Fertigwaren kommissioniert und folglich ausgeliefert. Die Anlieferung von Rohstoffen erfolgt in Form von Gebinden (z.B. IBC) oder über Tankwagen. Die Lagerung der Rohstoffe erfolgt bei der Stücklagerung in gefahrgutrechtlichen zugelassenen Gebinden in speziell dafür vorgesehenen Lagerabschnitten (die Technischen Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen werden hierbei berücksichtigt). Der Abtankbereich befindet sich im Außenbereich mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen.

Zum Mischen von Produkten werden die flüssigen Rohstoffe in Mischbehälter gefördert und nach der jeweiligen Bearbeitungszeit in gefahrgutrechtlich zugelassene Gebinde abgefüllt und zur späteren Auslieferung kommissioniert und für den Versand bereitgestellt. Alle Anlagenteile sind für die Verwendung mit den jeweiligen Chemikalien technisch ausgelegt. Die Überwachung der Anlagen inklusive der Befüll- und Abfüllvorgänge und die Koordination aller sonstigen Tätigkeiten erfolgen nur durch erfahrene und regelmäßig unterwiesene Mitarbeiter.

Bei der Interhygiene GmbH werden verschiedene Stoffe und Stoffgruppen, die unter die Störfallverordnung gem. Anhang l fallen, gelagert und verwendet. Aufgrund der ständigen Anlieferungen bzw. Warenabgänge ändert sich die genaue Zahl der vorhandenen Rohstoffe und Produkte täglich. Die Rohstoffe und Produkte besitzen die folgenden Eigenschaften:

GHS Symbol Eigenschaften
GHS02 Sind entzündbar; Flüssigkeiten bilden mit Luft explosionsfähige Mischungen; erzeugen mit Wasser entzündbare Gase oder sind selbstentzündbar.
GHS03 Wirken oxidierend und verstärken Brände. Bei Mischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsgefährliche Gemische
GHS05 Zerstören Metalle und verätzen Körpergewebe; schwere Augenschäden sind möglich.
GHS06 Führen in kleineren Mengen sofort zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tode.
GHS07 Führen zu gesundheitlichen Schäden, reizen Augen, Haut oder Atemwegsorgane. Führen in größeren Mengen zum Tode.
GHS08 Wirken allergieauslösend, krebserzeugend (carcinogen), erbgutverändernd (mutagen), fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend (reprotoxisch) oder organschädigend.
GHS09 Sind für Wasserorganismen schädlich, giftig oder sehr giftig, akut oder mit Langzeitwirkung.

Zur Realisierung eines sicheren Betriebes sowie der Minimierung von Umweltauswirkungen des Unternehmens, insbesondere auch bei möglichen Störfällen, wurden von der Geschäftsleitung bindende Handlungsgrundsätze in Form einer Unternehmenspolitik festgelegt. Die Unternehmenspolitik vereint die Bereiche Qualität, Umweltschutz, Anlagensicherheit und Gefahrenabwehr. Sie wird durch die Geschäftsleitung in Kraft gesetzt und allen Mitarbeitern z.B. in Form von Aushängen bekannt gemacht.

Die Geschäftsleitung verpflichtet des Weiteren alle Mitarbeiter, ihre Tätigkeiten unter Berücksichtigung aller sicherheits- und umweltrelevanten Aspekte durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen einen beispielhaften Beitrag zum Schutz der Umwelt und der Mitmenschen leistet.

Im Falle des Austritts von Gefahrstoffen (Havarie) wird dafür Sorge getragen, dass keine Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen (Sicherstellung über vorhandene Auffangbereiche sowie organisatorische Sicherungsmaßnahmen). Sollte es zu Brandereignissen kommen, wird die Feuerwehr unverzüglich informiert sowie erste Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, für spezielle Lagerbereiche (z.B. entzündbare Flüssigkeiten) wird in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehrstelle zudem Löschschaum vorgehalten.

Beim Eintritt eines Störfalls informiert das Unternehmen weiterhin unverzüglich die zuständigen Behörden. Die Behörden leiten die nächsten Aktionen entsprechend ihren Gefahrenabwehrplänen ein, um über die Werksgrenzen hinausgehende Auswirkungen zu begrenzen.

Richtiges Verhalten im Notfall:        Bei Alarm in jedem Fall Ruhe bewahren!

Information: Ggf. auf Lautsprecherdurchsagen der
Einsatzkräfte achten.Örtliche Radiosender einschalten.
Erkennung einer Gefahr: Sichtbare Zeichen sind Feuer und Rauch.

Der Körper reagiert mit Atembeschwerden,
Übelkeit oder Augenreizungen.

Sofort
Maßnahmen:
Unmittelbare Nachbarn verständigen.

Nicht im Freien aufhalten.

 

Möglichst innen liegende Räume in oberen
Geschossen aufsuchen.

Fenster und Türen schließen.

 

Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten.

Feuchtes Tuch vor Mund und Nase halten.

Vermeidung von
Fehlverhalten:

Dem Unfallort fernbleiben. Straßen und Wege
für die Einsatzkräfte freihalten.Nicht durch Rückfragen oder Privatgespräche
die Telefonverbindungen für Feuerwehr, Polizei
und Rettungsdienst blockieren, wenn nicht eine
besondere Situation (Unfall, Feuer) einen Anruf
erforderlich macht.Den Weisungen der Einsatzkräfte ist unbedingt
Folge zu leisten!
Weiterhin ist zu
beachten:
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen – Kontakt
mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst
aufnehmen.

Letzte Vor-Ort-Besichtigung durch zuständige Behörde:

–  Staatliches Gewerbeaufsichtsamt am 20.01.2022

Bei Rückfragen oder weiteren Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an:

info@interhygiene.de

Ansprechpartner:

Herr Sven Rieder